Grundlagen


Einleitung

Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Landeskirche Sachsens verurteilt jede Form sexualisierter Gewalt und stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Im Kirchenbezirk Marienberg begegnen sich Menschen – im Gemeindeleben, in evangelischen Kindergärten und Schulen oder in kirchlichen Einrichtungen. Dabei entstehen persönliche Nähe und Machtkonstellationen, etwa im Verhältnis von Vorgesetzten und Mitarbeitenden oder von Betreuerinnen und Betreuern und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsbedürftigen. 

Im Kirchenbezirk werden auf den unterschiedlichen Ebenen Schutzkonzepte erstellt sowie weitere koordinierte Präventionsmaßnahmen zu einem aktiven und transparenten Umgang zur Verhinderung sexualisierter Gewalt umgesetzt: z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis und Schulungen und Verpflichtung auf den Verhaltenskodex der EVLKS.

Schutzkonzepte

Die Kirchgemeinden sind verpflichtet, ein individuelles Schutzkonzept zu erstellen. Die Erarbeitung übernimmt eine Projektgruppe, die sich mit den einzelnen Bausteinen auseinandersetzt und diese an die Gegebenheiten vor Ort anpasst. Bei der Erstellung der Schutzkonzepte unterstützt die Präventionsbeauftragte, sie nimmt bei Bedarf punktuell an den Treffen der Projektgruppen beratend teil.

Fertig gestellte Schutzkonzepte werden der Präventionsbeauftragten zur Prüfung vorgelegt, bevor sie vom KV beschlossen werden. Auf eine adäquate Veröffentlichung des Schutzkonzeptes ist zu achten.

Die Präventionsbeauftragte meldet an die Suptur die Fertigstellung des Konzeptes in der jeweiligen Gemeinde.

Die Landeskirche stellt ein Rahmenschutzkonzept zur Verfügung, welches wichtige Bestandteile, Dokumentationsvorlagen und Handlungsabläufe beinhaltet:

Rahmenschutzkonzept EVLKS

Verhaltenskodex und Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis

Alle Haupt- und Ehrenamtlichen sind verpflichtet, aller 5 Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Die Einsicht in das EPFZ darf nur durch verantwortliche Leitungspersonen oder durch sie schriftlich beauftragte Personen erfolgen und ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Einsichtnahme unterliegt den Regelungen des Datenschutzes. Ebenso verpflichten sie sich nach einer Schulung auf einen Verhaltenskodex, den die EVLKS einheitlich vorgibt.

Verhaltenskodex EVLKS

Handreichung zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis

Unterstützung für Betroffene

Unterstützung für Betroffene sexualisierter Gewalt

Was ist zu tun bei Verdacht auf Gewalt?

Handlungsleitfaden „Aktiv gegen Gewalt“

Aufarbeitung

https://www.evlks.de/handeln/hilfe-und-unterstuetzung/praevention-intervention-und-hilfe-bei-sexualisierter-gewalt/aufarbeitung

Ansprechpartner

Agnes Bost, Präventionsbeauftragte, Insoweit erfahrene Fachkraft §§8a, 8b SGB VIII

Tel: 0178 – 1530326, Email: agnes.bost.evlks.de

Präventionsarbeit im Kirchenbezirk

Die Präventionsbeauftragte koordinieren die Präventionsmaßnahmen im Bereich des Kirchenbezirks. Sie beraten bei der Erstellung von individuellen Schutzkonzepten und haben die Einbeziehung weiterer Reglungen im Blick, wie z.B. zum Kinderschutz/ zur Kindeswohlgefährdung sowie zum Gewaltschutz.

Die Präventionsbeauftragte führt Schulungen zum Verhaltenskodex auf Kirchenbezirksebene und vor Ort durch und koordiniert Multiplikatoren. Sie bietet weitere Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Gewaltschutz/ Schutz vor sexualisierter Gewalt, grenzachtender Umgang, Kinderrechte usw. an.

Die Präventionsbeauftragte ist Ansprechperson für alle Fragen zum Thema.

Ansprech- und Meldestelle der EVLKS:

Kathrin Wallrabe
Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt in der EVLKS

Lukasstraße 6
01069 Dresden

Telefon: 0351 4692-106
Telefon Mobil: 0151 40724968
E-Mail: kathrin.wallrabe@evlks.de

Weitere Kontakte/ Flyer:

Präventionsbeauftragte     Agnes Bost0178 – 1530326
Kinderschutz Landratsamt Erzgebirge (Sprechzeiten)     Rettungsleitstelle:  (außerhalb der Sprechzeiten)037296 5912192 037296 5912011   112 oder 03733 19222
Kinderschutz Landratsamt (ASD) Mittelsachsen (Sprechzeiten) Rettungsleitstelle (außerhalb der Sprechzeiten)03731 799-6500   112 oder 0371/19222
Kinder- und Jugendtelefon (Nummer gegen Kummer):0800 11103 33 oder 116 111 (kostenlos, Mo-Sa 14.20 Uhr)
Elterntelefon:0800 11105 50 (kostenlos)
Zentrale Anlaufstelle Help:Hilfe für Opfer von Missbrauch in Kirche und Diakonie | Home (anlaufstelle.help)
Ansprech- und Meldestelle Evlks:Kathrin Wallrabe, Telefon: 0351 4692106, Telefon Mobil: 0351 4692109
E-Mail: kathrin.wallrabe@evlks.de

Fachstelle Prävention

Zu den Aufgaben der Fachstelle Prävention gehören die Koordination der Präventionsmaßnahmen im Bereich der Landeskirche und in der Evangelischen Jugend in Sachsen, die Risikoanalyse, die Kooperation mit den Fachstellen der Gliedkirchen und der EKD sowie der Fachgruppe der AEJ. Sie arbeitet mit den Präventionsbeauftragten der Kirchenbezirke sowie der Werke, Dienste und Einrichtungen zusammen, trägt Verantwortung für deren Ausbildung und begleitet die Ausarbeitung von Schulungskonzepten.

Heike Siebert
Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der EVLKS


Telefon: 0341 35531-477
E-Mail: heike.siebert@evlks.de

Gesetzliche Grundlagen

Veranstaltungen