Prävention / Hilfe für Betroffene von Gewalt
Schutzkonzept des Ev.-Luth. Kirchenbezirkes Marienberg
Schutzkonzept des Ev.-Luth. Kirchenbezirkes Marienberg für einen aktiven und transparenten Umgang zur Verhinderung sexualisierter Gewalt
Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Der Kirchenbezirk Marienberg verurteilt nicht nur jede Form sexualisierter Gewalt, sondern stellt sich aktiv seiner Verantwortung als Arbeitgeber und Träger kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Hierzu hat die Kirchenbezirkssynode am 08.05.2026 das Schutzkonzept des Ev.-Luth. Kirchenbezirkes Marienberg beschlossen, welches Sie hier einsehen können:
Schutzkonzept des Ev.-Luth. Kirchenbezirkes Marienberg
Auch für jede Freizeit soll ein eigenes Schutzkonzept vorliegen. Damit der Aufwand möglichst gering bleibt, gibt es ein Rahmenschutzkonzept, in dem die grundlegenden Regelungen bereits enthalten sind. Für die Freizeiten muss lediglich die freizeitspezifische Risikoanalyse ausgefüllt und – wo nötig – passende Schutzmaßnahmen ergänzen.
Rahmenschutzkonzept für Rüstzeiten
Prävention im Kirchenbezirk
Im Kirchenbezirk Marienberg begegnen sich Menschen – im Gemeindeleben, in evangelischen Kindergärten und Schulen oder in kirchlichen Einrichtungen. Dabei entstehen persönliche Nähe und Machtkonstellationen, etwa im Verhältnis von Vorgesetzten und Mitarbeitenden oder von Betreuerinnen und Betreuern und den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie Hilfsbedürftigen.
Im Kirchenbezirk und in allen Kirchgemeinden werden auf den unterschiedlichen Ebenen Schutzkonzepte erstellt sowie weitere koordinierte Präventionsmaßnahmen zu einem aktiven und transparenten Umgang zur Verhinderung sexualisierter Gewalt umgesetzt: z.B. Fortbildungsveranstaltungen, Einsichtnahme in das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis und Schulungen und Verpflichtung auf den Verhaltenskodex der EVLKS.
Verhaltenskodex und Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis
Alle Haupt- und Ehrenamtlichen sind verpflichtet, aller 5 Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Die Einsicht in das EPFZ darf nur durch verantwortliche Leitungspersonen oder durch sie schriftlich beauftragte Personen erfolgen und ist ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Einsichtnahme unterliegt den Regelungen des Datenschutzes. Ebenso verpflichten sie sich nach einer Schulung auf einen Verhaltenskodex, den die EVLKS einheitlich vorgibt.
Die Präventionsbeauftragte koordiniert die Präventionsmaßnahmen im Bereich des Kirchenbezirks. Sie berät bei der Erstellung von individuellen Schutzkonzepten und hat die Einbeziehung weiterer Reglungen im Blick, wie z.B. zum Kinderschutz/ zur Kindeswohlgefährdung sowie zum Gewaltschutz.
Die Präventionsbeauftragte führt Schulungen zum Verhaltenskodex EVLKS auf Kirchenbezirksebene und vor Ort durch und koordiniert Multiplikatoren. Sie bietet weitere Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Gewaltschutz/ Schutz vor sexualisierter Gewalt, grenzachtender Umgang, Kinderrechte usw. an.
Die Präventionsbeauftragte ist Ansprechperson für alle Fragen zum Thema.
Meldepflicht/Unterstützung für Betroffene
Meldepflicht
Liegt ein begründeter Verdacht von sexualisierter Gewalt vor, haben Mitarbeitende Vorfälle sexualisierter Gewalt oder Verstöße gegen das Abstinenzgebot, die ihnen zur Kenntnis gelangen, unverzüglich der Meldestelle zu melden oder die Meldung zu veranlassen. Den meldenden Personen ist die Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität zu ermöglichen.
Unterstützung für Betroffene sexualisierter Gewalt
Die Meldestelle informiert die zuständigen Leitungen und lässt sich über Verlauf und Abschluss des Verfahrens berichteten. Die Meldenden bekommen eine Rückmeldung über das Verfahren durch die Meldestelle.
Was ist zu tun bei erlittener Gewalt?
Wenn Sie selbst von Übergriffen betroffen waren oder davon Kenntnis haben, können Sie sich an die Ansprech- und Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wenden (siehe Ansprechpartner).
Im Handlungsleitfaden „Aktiv gegen Gewalt“ sind die verschiedenen Handlungsleitfäden, abhängig von der betroffenen Person, der Verdachtsperson und der Art der Gewalt, näher beschrieben.
Aufarbeitung
Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen sexualisierter Gewalt. Die Landeskirche Sachsens verurteilt nicht nur jede Form sexualisierter Gewalt, sondern stellt sich aktiv ihrer Verantwortung als Arbeitgeberin und Trägerin kirchlicher Einrichtungen. Diesem Anliegen gelten die verbindlichen Maßnahmen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. HIER finden Sie weitere Informationen unserer Landeskirche zum Thema Aufarbeitung.
Ansprechpartner

Tabea Schönfelder, Präventionsbeauftragte
Tel: 01578 / 3926215, Email: tabea.schoenfelder@evlks.de
Die Präventionsbeauftragte koordinieren die Präventionsmaßnahmen im Bereich des Kirchenbezirks. Sie beraten bei der Erstellung von individuellen Schutzkonzepten und haben die Einbeziehung weiterer Reglungen im Blick, wie z.B. zum Kinderschutz/ zur Kindeswohlgefährdung sowie zum Gewaltschutz.
Die Präventionsbeauftragte führt Schulungen zum Verhaltenskodex auf Kirchenbezirksebene und vor Ort durch und koordiniert Multiplikatoren. Sie bietet weitere Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Gewaltschutz/ Schutz vor sexualisierter Gewalt, grenzachtender Umgang, Kinderrechte usw. an.
Die Präventionsbeauftragte ist Ansprechperson für alle Fragen zum Thema innerhalb des Kirchenbezirkes und für die Kirchgemeinden.
Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt der EVLKS:
Anja Philipp
Lukasstraße 6
01069 Dresden
Telefon: 0351 4692-106
Telefon Mobil: 0151 40724968
E-Mail: ansprechstelle@evlks.de
Weitere Kontakte/ Flyer:
| Präventionsbeauftragte des Kirchenbezirkes Tabea Schönfelder | 01578 3926215 | |
| Fachstelle Prävention der EVLKS Heike Siebert | 0341 35531-477 heike.siebert@evlks.de | |
| Kinderschutz Landratsamt Erzgebirge (Sprechzeiten) Rettungsleitstelle: (außerhalb der Sprechzeiten) | 037296 5912192 037296 5912011 112 oder 03733 19222 | |
| Kinderschutz Landratsamt (ASD) Mittelsachsen (Sprechzeiten) Rettungsleitstelle (außerhalb der Sprechzeiten) | 03731 799-6500 112 oder 0371/19222 | |
| Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ (Mo-Sa, 14-20 Uhr) | 0800 11103 33 oder 116 111 (kostenlos) | |
| Elterntelefon: | 0800 11105 50 (kostenlos) | |
| Zentrale Anlaufstelle Help: | Hilfe für Opfer von Missbrauch in Kirche und Diakonie | Home (anlaufstelle.help) | |
| Ansprech- und Meldestelle EVLKS: | Anja Philipp, Telefon: 0351 4692106, Telefon Mobil: 0351 4692109 E-Mail: ansprechstelle@evlks.de | |
Fachstelle Prävention
Zu den Aufgaben der Fachstelle Prävention gehören die Koordination der Präventionsmaßnahmen im Bereich der Landeskirche und in der Evangelischen Jugend in Sachsen, die Risikoanalyse, die Kooperation mit den Fachstellen der Gliedkirchen und der EKD sowie der Fachgruppe der AEJ. Sie arbeitet mit den Präventionsbeauftragten der Kirchenbezirke sowie der Werke, Dienste und Einrichtungen zusammen, trägt Verantwortung für deren Ausbildung und begleitet die Ausarbeitung von Schulungskonzepten.

Heike Siebert
Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt in der EVLKS
Telefon: 0341 35531-477
E-Mail: heike.siebert@evlks.de
Veranstaltungen
Beschwerdeverfahren
Ein wirksames Beschwerdeverfahren ist ein zentraler Bestandteil unserer Kultur der Achtsamkeit. Sie sind kein Störfaktor, sondern ein wichtiger Hinweis auf mögliche Verbesserungen und Schutzlücken.
Beschwerden betreffen wahrgenommene Unzufriedenheiten, Konflikte oder Grenzverletzungen im kirchlichen Alltag. Sie können sich beispielsweise beziehen auf unangemessene Sprache oder Berührungen, ungerechte Behandlung, Ausgrenzung, Missachtung vereinbarter Regeln, unangemessene digitale Kommunikation oder andere Situationen, in denen sich Personen unsicher oder nicht respektiert fühlen. Davon zu unterscheiden sind Meldungen über mögliche Kindeswohlgefährdungen, sexualisierte Gewalt oder strafrechtlich relevantes Verhalten. Für solche Meldungen gelten die besonderen Interventionswege gemäß Kapitel 8 des Schutzkonzeptes.
Beschwerden können grundsätzliche von allen Personen eingebracht werden, die mit unserem Kirchenbezirk in Kontakt stehen, insbesondere von Schutzbefohlenen, Eltern, Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren entnehmen Sie dem Schutzkonzept Pkt. 7.2.
Sie können Ihre Beschwerde persönlich, per E-Mail an suptur.marienberg@evlks.de schriftlich (auch anonym) mittels Formular an die Ev.-Luth. Superintendentur Marienberg, Dresdner Str. 4, 09557 Flöha oder über das Online-Formular einreichen.