Die Kirchenbezirkssynode trägt als Vertretung der Kirchgemeinden und Kirchspiele Verantwortung für die Entwicklung des kirchlichen Lebens im Kirchenbezirk. Sie ist ein Gremium für übergemeindliche Arbeit. In ihr wird jedes Schwesterkirchverhältnis, jedes Kirchspiel und jede Einzelkirchgemeinde durch zwei Gemeindeglieder und eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer vertreten. Die Kirchenbezirkssynodalen haben in der Kichenbezirkssynode für die entsprechende Wahlperiode (6 Jahre) Sitz und Stimme. Die Kirchenbezirkssynode tagt im Normalfall zweimal jährlich, meist im Frühjahr und im Herbst. In diesen öffentlichen Sitzungen nimmt sie Aufgaben im Kirchenbezirk wahr, die das übergemeindliche Zusammenwirken erfordern. Die Aufgaben und Befugnisse sind im Kirchengesetz über die Kirchenbezirke geregelt.

Schwerpunkte der Arbeit der Kirchenbezirkssynode sind unter anderem:

  • Beschlussfassung über den Haushalt des Kirchenbezirks und seiner Einrichtungen,
  • die Erhebung von Umlagen,
  • Beschlussfassung für die Sammlung von Ephoralkollekten,
  • Austausch über die personelle, geistliche, finanzielle und bauliche Situation im Kirchenbezirk und den Kirchgemeinden
  • regelmäßiger Austausch über Schwerpunkte der Kirchlichen Arbeit im Kirchenbezirk und in der Landeskirche
  • Anregungen zur Zusammenarbeit und zu Strukturfragen der Kirchgemeinden,
  • Beschlüsse zu Pfarr- und Mitarbeiterstellen im Kirchenbezirk
  • Wahl des Superintendenten

Die Kirchenbezirkssynode erhält regelmäßig Berichte des Superintendenten und des Kirchenbezirksvorstandes. Sie dient der Beratung und Unterstützung der Kirchgemeinden im Kirchenbezirk, des Regionalkirchenamtes, des Landeskirchenamtes sowie landeskirchlicher Werke und Einrichtungen.